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Allgemeine Vertrags - und Reisebedingungen (AVRB)

Die folgenden Bestimmungen bilden Bestandteil des zwischen Acapa Tours GmbH und Ihnen geschlossenen Vertrages. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlicher Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Acapa Tours GmbH (und/oder dem Leistungsträger/Veranstalter) der Vertrag zustande. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise auf der Rechnung. Ebenfall s die AVRB des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993, in Kraft gesetzt am 1. Juli 1994, grundsätzlich nur Belange von Pauschalreisen nach Art. 1 regelt. Flugtickets und andere Einzelleistungen von Transportunternehmen (Bus, Taxi, Mietauto etc.) wie auch Hotelbuchungen oder ähnliche Angebote von Leistungsträgern die alle als Einzelleistungen auf der Rechnung aufgeführt sind oder die auf der Rechnung auf eine separate Detailliste hinweisen, unterstehen nicht dem o.e. Bundesgesetz. Hierfür regelt z.B. das Warschauer Abkommen für Lufttransporte die Rechte und Pflichten von Konsument und Leistungsträger.

Beanstandungen wegen Nichterfüllung während einer Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle dem Veranstalter (der lokalen Reiseleitung) und dem Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotel etc.) bekanntzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, müssen diese innert 14 Tagen schriftlich, mit Begründung, an die Acapa Tours GmbH zugestellt werden. Preiserhöhungen sind in der vorliegenden Rechnung ausdrücklich vorbehalten. Abschnitt 6 des o.e. Bundesgesetzes regelt den Rücktritt bei Pauschalreisen. Für Flugtickets und Hotelbuchungen (-bzw. ähnlichem Charakter) kommen die Bestimmungen des jeweiligen Tarifes zur Anwendung.

Die Haftung der Acapa Tours GmbH beschränkt sich gemäss Inhalt von Art 14, 15 und 16 des o.e. Bundesgesetzes, bzw. für Reisen die nicht unter Pauschalreisen fallen gemäss OR. Sicherstellung und Rückerstattung bezahlter Beträge im Sinne des o.e. Bundesgesetzes ist bei Zahlungsunfähigkeit einzelner Veranstalter durch den Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes sichergestellt.

Die Beziehung zwischen ACAPA Tours und Ihnen unterliegen dem Schweizerischen Recht, Gerichtsstand ist Brugg/AG.

 

Einige Erklärungen und Erläuterungen zu den AVRB:

1. Wir haften für die vom Kunden bei der Durchführung der Reise allenfalls erlittenen Schäden, soweit es sich auf unsorgfältige Vorbereitung unsererseits oder nachweisender Falschinformation handelt, die ein Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhe, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarien oder technische Defekte an Transportmitteln, hoheitlichen Anforderungen wie zum Beispiel Entzug der Landerechte ohne Verschulden des Reiseveranstalters, Beschlagnahmen oder Vorfällen, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die durch eigenes Verhalten des Kunden verursacht worden sind.

2. Für schuldhaftes Verhalten Dritter, wie zum Beispiel Beförderungsunternehmer, Hoteliers, Fahrzeugvermieter, allfällig als Vermittlerauftretender Unternehmen oder anderer Reisevermittler können wir keine Haftung übernehmen.

3. Jeder Veranstalter oder Leistungsträger, wie auch wir, die Acapa Tours GmbH, behalten uns vor, Programmänderungen aus wichtigen Gründen vorzunehmen (Fluggesellschaften oder Flugtypen zu ändern sowie Fahr - und Flugplanänderungen). Das gleiche gilt für Hotelunterkünfte und sonstige Leistungen, wobei wir bemüht sind, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden, damit der Charakter der Reise möglichst erhalten bleibt. Sollte bei einer Reise die Teilnehmerzahl für den Sonderflug (Charter) nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Strecke auf einen Ersatzflug oder Linienflug umzubuchen. Wir verpflichten uns, die Kunden über derartige Änderungen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist, zu informieren. Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, haften wir nicht. Die Fluggesellschaften behalten sich im Hinblick auf internationale, nationale und lokale Start - und Landevorschriften sowie technisch bedingte Umstellungen vor, kurzfristige Änderungen der Flugzeiten vorzunehmen. Eventuelle, sich zugunsten des Reiseteilnehmers, ergebende Preisdifferenzen infolge Programmänderungen, bezahlen wir dem Kunden zurück. Andererseits behalten wir uns vor, unvermeidliche Mehrkosten im Zusammenhang mit Programmänderungen von welchen wir im Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages keine Kenntnis haben konnten (zum Beispiel Annullation einer Charter Rotation) weiterzubelasten; diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer die Reise vorzeitig abbrechen muss.

4. Unsere Preise sind aufgrund der im Zeitpunkt der Drucklegung der Prospekte der verschiedenen Veranstalter gültigen Tarife, Preise und Wechselkurse berechnet worden. Flugpreise für Spezialtickets, wie auch Tickets die aufgrund der IATA - Preis - Struktur ausgerechnet und offeriert worden sind, sind gültig zum Zeitpunkt der Offerte, und nach Ticketausstellung, im Falle die eingetragenen Angaben im Ticket nicht geändert werden. Preisanpassungen infolge von Treibstoffpreisen für Transportmittel jeglicher Art, Taxen etc. bleiben ebenfalls ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden vor der Reise fakturiert oder können direkt vor der Abreise einkassiert werden.

5. Kann eine Reise aus irgendwelchen Gründen (zum Beispiel wegen ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt, Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, Treibstoffmangel, Unruhen, Streiks usw.) nicht durchgeführt werden, so benachrichtigen wir den Kunden so rasch als möglich. Der vom Kunden bezahlte Betrag wird in einem solchen Fall unter Ausschluss von jeglichen weitergehenden Ansprüchen und ohne Abzug zurückerstattet. Wir sind natürlich in einem solchen Fall bemüht, dem Kunden ein gleichwertiges Alternativprogramm zu offerieren.

6. Sofern der Kunde ganz oder teilweise die von ihm gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine (oder nur entsprechend dem Veranstalter oder Leistungsträger) Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen.

7. Für verspätetes Eintreffen kundenseitig am Abflughafen oder Abreiseort, übernehmen wir keinerlei Haftung.

8. Sofern eine Buchung und Rechnungsstellung über eine Drittperson erfolgt (Vereine, Gesellschaften und Firmen etc.) ist dieselbe dafür verantwortlich, dass unsere Reisebedingungen den Reiseteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben werden. Gegen Annullationskosten (nur bei nicht freiwilligem Rücktritt) können Sie sich mit einer speziellen Versicherung schützen. Wir beraten Sie gerne.

April 2020

 

Hier finden Sie die AVRB als PDF zum Downloaden